Der Kunde hat die Möglichkeit vor Vertragsabschluss ein unverbindliches Angebot anzufordern. Sobald der Kunde das Angebot schriftlich oder telefonisch bestätigt, geht er mit dem Künstler, eine verbindliche Buchung ein. Der Künstler behält sich das Recht vor, vom Angebot zurück zu treten, wenn es zwischen Angebotsabgabe und Angebotsannahme durch den Kunden, zur Änderungen in der Verfügbarkeit des Künstlers kommt. Der Vertrag ist für beide Seiten bindend, sobald der Künstler das Angebot bestätigt hat.
Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Buchung schriftlich zu stornieren. Dabei gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Es fallen keine Kosten an.
- 14 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 % der vereinbarten Gage werden in Rechnung gestellt.
-7 bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Kann der Künstler 50% der Gage in Rechnung stellen.
- Bis zu 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin: Werden 80% der Gage vom Künstler in Rechnung gestellt.
- Bis zu 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin: Kann die gesamte Gage (100%) von dem Künstler in Rechnung gestellt werden.
Bei unvorhersehbaren Verzögerungen akzeptiert der Kunde eine Verspätung des Künstlers von bis zu 60 Minuten. Sollte der Künstler aufgrund von Unfall, Krankheit oder höherer Gewalt nicht auftreten können, stimmt der Kunde zu, dass ein Ersatzkünstler gestellt wird. In diesem Fall wird der Kunde rechtzeitig telefonisch informiert, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Die Buchung bleibt sowohl bei einer Verspätung als auch bei einem Ausfall des Künstlers gültig, und es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Künstler erhoben werden. Mit der Buchung erklärt sich der Kunde mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Die Gage ist nach der Show, bar zu begleichen, sobald nichts anderes vereinbart wurde. Folgendes gilt auch für Stornierungskosten. Die Gage ist unmittelbar nach Auftritt/ Zeitpunkt des Auftritts zu begleichen.
Das Fotografieren und Aufnehmen des Künstlers ist, nach Absprache mit dem Künstler, nur für private Zwecke, gestattet. Unerlaubtes Veröffentlichen von Foto und Videomaterial kann nach § 201a StGB rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am Ort und zum Zeitpunkt des Auftritts eine gültige Erlaubnis sowie eine Genehmigung, für die Stripteas-Show vorhanden sind. Der Zutritt zur Show, ist für Minderjährige strengstens untersagt. Der Künstler übernimmt für die Anwesenheit unberechtigter Zuschauer keine Haftung.